AufgabeAbgeschlossenheitsbescheinigung

Die Aufteilung von Gebäuden in Sonder- beziehungsweise Teileigentum erfolgt auf Antrag. Es wird eine Bescheinigung durch die Behörde ausgestellt, in der erklärt wird, dass die Wohnung oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz ist Voraussetzung dafür, dass Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht Wohnzwecken dienenden Räumen ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Bereich Miltenberg
Infotelefon
09371 501-363 oder 36409371 501-79365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Bereich Obernburg
Infotelefon
09371 501-632 oder 63409371 50179-365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach.

Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach, Wörth.

Weitere Informationen:

  • Abgeschlossen sind nur Wohnungen, die unter anderem durch feste Wände und Decken baulich vollkommen von fremden Wohnungen und anderen Räumen abgeschlossen sind.
  • Wohnungs- und Teileigentum müssen einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem gemeinschaftlichen Treppenhaus oder einem Vorraum haben.
  • Innerhalb einer jeden Wohnung muss sich eine Küche oder eine Kochgelegenheit, ein eigenes WC und ein Bad oder eine Dusche befinden.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Pläne in dreifacher Ausfertigung: 
    • amtlicher Lageplan M 1 : 1000 (neuester Stand)
    • Aufteilungspläne M 1 : 100 mit Darstellung aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte
    • eindeutige Kennzeichnung aller Einheiten durch Nummerierung (1, 2, ... )

Entstehende Kosten:

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird eine Gebühr von 60 Euro je Sondereigentum erhoben.
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung